Iron Fest Open Air Festival Guide / FAQ
Willkommen am Ohmbach See - Schönenberg-Kübelberg / GriesAchtung diese Seite wird gerade überarbeitet. Einige Informationen sind nicht mehr aktuell!
Hausordnung
Allgemein
Das Veranstaltungsgelände umfasst den gesamten Parkbereich, den gesamten Campingplatz sowie das gesamte Kerngelände. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert der Besucher die Hausordnung. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals und weisungsbefugten Personen ist unbedingt Folge zu leisten! Bei Nichteinhaltung der Hausordnung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Bei Open-Air Veranstaltungen kann es situationsbedingt (u.A. auf Grund der Witterung) zu unerwarteten Änderungen im Ablauf kommen (wie z.B. Programmunterbrechung, Bereichsevakuierung, Zelträumungen, etc.). Diese Maßnahmen werden durch Durchsagen sowie durch den Sicherheitsdienst angeordnet – den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist in diesem Fall bedingungslos Folge zu leisten! Es ist untersagt auf Zäune, Gitter, Fassaden, Türme oder sonstige Aufbauten zu klettern, zu stehen oder zu sitzen.
Auf dem Veranstaltungsgelände gilt auf allen Wegen die Straßenverkehrsordnung!
Der Veranstalter legt großen Wert auf ein friedliches und gesittetes Miteinander: diskriminierendes oder rassistisches Verhalten sowie Gewalt jeglicher Art hat einen Platzverweis zur Folge.
Jegliche Art des mutwilligen Vandalismus ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ausnahmslos untersagt!
Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei konkreten Anhaltspunkten für zu erwartende Verstöße zur Aufnahme von Personendaten den Ausweis der betreffenden Person zu verlangen, die betreffende Person der Veranstaltung zu verweisen und bei besonders schwerwiegenden Verstößen ein Hausverbot zu erteilen, sowie die Daten an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten und die Berechtigungsbänder abzunehmen. Eine Rückerstattung für bereits gelöste Eintrittskarten findet nicht statt.
Besucher mit Handicap / speziellen Bedürfnissen
Wir sind bemüht, unser Areal so barrierefrei wie möglich zu gestalten – daher ist es Besuchern mit Handicap gegen telefonische Voranmeldung möglich bis zum Kerngeländeeingang vorzufahren. Auf dem Kerngelände befindet sich eine barrierefreie Sanitäranlage.
Alle Besucher, die aus medizinischen Gründen (Diabetes, u.Ä.), regelmäßig Medikamente oder Spritzen bei sich haben, dürfen diese nur mit einer ärztlichen Bestätigung mit sich führen!
Einlass
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur mit gültigem Ticket während der Öffnungszeiten erlaubt. Die Ticketkontrolle erfolgt direkt vor dem Eingang zum Bühnen- und Kerngelände. Es muss ein gültiges Ticket oder eine Akkreditierung vorgewiesen werden, ansonsten kann der Zutritt verweigert werden.
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschen und Rucksäcke, sowie den Besucher selbst auf gefährliche Gegenstände oder solche, die nicht auf das Gelände mitgenommen werden dürfen, zu durchsuchen. Auf dem kompletten Gelände gilt absolutes Glasverbot!
Illegale Gegenstände / Konsummittel
Sowohl die Mitnahme als auch der Konsum von Drogen ist auf dem gesamten Festivalgelände (das umschließt den Parkbereich, den Campingbereich sowie das Kerngelände mit Bühne) ausnahmslos und strikt untersagt! Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Zutritt oder begründetem Verdacht, Bekleidungsstücke von Personen sowie mitgeführte Behältnisse und Gegenstände zu durchsuchen.
Unter Einfluss von Drogen stehende Personen, Betrunkene, Randalierende und Personen, die die Regeln des öffentlichen Anstandes verletzen oder sonst gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verwehrt bzw. werden der Veranstaltung verwiesen.
Müll / Recycling / Umwelt
Es gilt Müll in erster Linie so gut es geht zu vermeiden und in weiterer Folge auch zu entsorgen! Am gesamten Veranstaltungsgelände stehen ausreichend Abfalleimer zur Verfügung. Um größere Müllberge zu vermeiden, werden die meisten Getränke im Gastronomiebereich Bechern ausgeschenkt und können gegen Rückerstattung der Pfandgebühr bei den Becherrücknahme-Stellen zurückgegeben werden.
Notfall
Im Falle eines akuten Notfalles, ist sofort das nächste Security Personal aufzusuchen und zu informieren. Feuerlöscher sind auf dem Gelände.
Wertgegenstände
Für verlorene oder entwendete Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Wir weisen darauf hin, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt auf dem Campingplatz zurückzulassen!
Verlorene Gegenstände können beim Einlass abgegeben werden. Sofern die Gegenstände nicht bis zum Veranstaltungsende abgeholt wurden, werden sie vorerst durch den Veranstalter eingelagert und können bis ca. 2 Wochen nach der Veranstaltung abgeholt werden, danach werden sie nach Möglichkeit einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.
Verbotene Gegenstände
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen auf Grund von Verletzungsgefahr verboten! Dazu gehören:
Waffen jeglicher Art
Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können – insbesondere auch Schirme, Stöcke, Helme, große Fahnen und andere sperrige Utensilien
Auf dem Kerngelände sind Gläser und Glasbehältnisse, PET-Flaschen, Trinkflaschen Tetrapaks, Fässer und Dosen nicht erlaubt
Auf dem Campingplatz sind Gläser und Glasbehältnisse nicht erlaubt (PET-Flaschen, Trinkflaschen, Tetrapaks, Fässer – bis max. 5 Liter und keine Zapfanlage – und Dosen in Mengen des Eigenbedarfs sind jedoch gestattet)
Sämtliche pyrotechnische Gegenstände sowie Laserpointer
Jegliche Art von Gaskartuschen oder brennbaren Flüssigkeiten
Tiere jeglicher Art
Selfie-Sticks sowie professionelle Ton- und Bildaufnahmegeräte (ausgenommen mit offizieller Presse Akkreditierung vom Veranstalter)
Drohnen
Andere Gegenstände, die die Sicherheit und/oder das Ansehen des Künstlers oder der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.
Grundsätzlich entscheidet das Sicherheitspersonal oder eine weisungsbefugte Person über die Gefahrenquelle und den Vollzug.
Kinder und Jugendliche
Weil uns die Gesundheit unseres Metal- Nachwuchs besonders am Herzen liegt,
dürfen Kinder und Jugendliche in Begleitung Ihrer Erziehungsberechtigten mit geeignetem,
sichtbaren Gehörschutz mit auf das Festival Gelände.
Der Gehörschutz ist auf dem gesamten Festivalgelände OHNE AUSNAHME zu tragen.
Parken
Parken ist auf allen öffentlichen und ausgewiesenen Parkplätzen möglich. Eine festivaleigene Parkfläche steht nicht zur Verfügung.
Zusätzlich ist es möglich die Parkmöglichkeiten in Gries bzw. in Schönenberg-Kübelberg zu nutzen.
Es gilt die StVO zu beachten.
Der Veranstalter haftet weder für Personen- und Sachschäden.
Campingordnung
Geltungsbereich
Diese Campingplatzordnung gilt für den Campingplatz des Festivalgeländes Wiesen.
Der Campingplatz darf von Besuchern nur mit gültiger Eintrittskarte, für die jeweils zu dem Zeitpunkt stattfindende Veranstaltung und nur während der Campingplatz Öffnungszeit benützt werden. Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennt der Besucher die Campingordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen.
Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden noch auf andere Weise beeinträchtigen.
Mit dem Zutritt zum Campinggelände erklärt sich der Besucher mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen) einverstanden. Ebenso gegebenenfalls mit einer Personenkontrolle und einem Körpercheck (Personen- und Behältnisdurchsuchungen).
Verbote
• Es ist strengstens verboten Lagerfeuer und offenes Feuer zu entfachen. Die Benützung von Gaskochern und Gasgeräten ist den Besuchern nicht gestattet.
• Allen Besuchern, die mit einem Campingmobil oder Caravan anreisen, ist es verboten Gasflaschen und Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Öle) über die in den hierzu vorgesehenen Tank mit sich führen. Ebenso ist das Mitführen von unnötigen Brandlasten (wie z.B. Möbelstücke) verboten.
• Die Mitnahme und das Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen jeglicher Art ist strengstens verboten.
• Das Mitnehmen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zum Campingplatz ist den Besuchern verboten.
• Das Graben von Löchern ist strengstens verboten.
• Es ist verboten Wege (Hauptwege und Nebenwege) sowie die Notausgänge mit Zelten oder sonstigen Sachen zu verstellen.
• Am Campingplatz herrscht absolutes Fahrverbot mit Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen. Lediglich den Fahrzeugen der Blaulichtorganisationen und den Fahrzeugen des Sicherheitsdienstes/Veranstalters ist ein Befahren des Campingplatzes gestattet.
• Party-/Pagodenzelte dürfen nur so aufgestellt werden, dass das Schlafzelt zumindest zu 50% bedeckt ist. Bei Zuwiderhandeln muss das Zelt abgebaut werden.
• Je Caravan oder Wohnwagen ist ein Vorzelt erlaubt, in dem aus Sicherheitsgründen jedoch nicht genächtigt werden darf. Schlafzelte z.B. neben Kombis, etc. sind nicht gestattet.
• Es gilt strengstes Glasverbot und Sperrmüllverbot auf dem Campingplatz, auch Bierkisten, Biertische, Bänke und Ähnliches sind verboten.
• Es ist strengstens verboten Einrichtungen wie Duschanlagen, Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen.
• Einrichtungen am Campingplatz, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, dürfen von Besuchern nicht bestiegen werden.
• Das Hantieren mit spitzen oder sperrigen Gegenständen am Campingplatz ist den Besuchern nicht gestattet.
• Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente ist nicht gestattet.
• Es ist den Besuchern nicht gestattet Campingfläche für andere Besucher zu reservieren oder sich Flächen abzustecken, die sie nicht unmittelbar als Zeltplätze benötigen.
• Die Mitnahmen von Drogen ist nicht gestattet.
• Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
• Aggregate und das Abspielen von Musik sind behördlich am gesamten Campingplatz verboten. Wir bitten um Euer Verständnis!
• Es ist streng verboten, Bäume oder jegliche Art von Pflanzen zu zerstören oder für Feuerholz zu verwenden, da Feuer generell verboten ist.
• Das Schlafen außerhalb des Campingplatzes ist streng verboten.
• Besucher, die sich nicht an die Hausordnung halten sowie Besucher, die die Stille des Campingplatzes in den Ruhezeiten stören, bekommen ein Campingplatzverbot.
Verantwortlichkeiten
Für mitgenommene und am Campingplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Campingplatz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen- und Sachschäden.
Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Campingplatzes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Campingplatz befinden, bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten.
Die Campingplatzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für die jeweils zu dem Zeitpunkt stattfindende Veranstaltung und kann jederzeit abgeändert werden.
Die Gültigkeit endet mit der Beendigung des Abbaus nach der jeweiligen Veranstaltung.
Die Missachtung dieser Campingplatzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung der jeweiligen Veranstaltung führen. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.
Platzordnung Bühnen-/Kerngelände
Geltungsbereich
Diese Platzordnung gilt für das Bühnengelände (sog. Kerngelände) bei allen am Festivalgelände Wiesen stattfindenden Veranstaltungen.
Das Kerngelände darf von Besuchern nur mit gültiger Eintrittskarte, für die jeweils zu dem Zeitpunkt stattfindende Veranstaltung und nur während der Öffnungszeit benützt werden. Mit dem Betreten des Kerngeländes erkennt der Besucher die Platzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen.
Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden noch auf andere Weise beeinträchtigen.
Mit dem Zutritt zum Kerngelände erklärt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle und Körpercheck einverstanden. Ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen). (Personen- und Behältnisdurchsuchung)
Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung, TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände (auch Campingplatz) gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.
Für den Fall, dass es einen Wavebreaker vor der Bühne gibt, wird der Einlass in diesen durch den Sicherheitsdienst geregelt. Sobald dieser Bereich voll ist, wird er gesperrt, so dass es zu keiner Überfüllung kommt. Wird diese Sperre veranlasst, so sind die Besucher verpflichtet, den Eingang zu diesen Bereichen freizumachen und den Anordnungen des Sicherheitsdienstes Folge zu leisten.
Verbote
Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens verboten:
• Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten
• Gläser, Glasbehältnisse, PET-Flaschen, Trinkflaschen, Tetrapaks, Plastikkanister, Fässer und Dosen
• Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten
• Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke
• Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen
• Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten)
• Bild- und Tonaufnahmegeräte
• Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt, wurde
• Jegliche Drogen
• Jegliche Tiere
Des Weiteren IST VERBOTEN
• Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art
• Das Mitnehmen von Speisen und Getränken
• Stagediving und Crowdsurfen
• Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen
• Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge
• Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren)
• Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten
• Einrichtungen wie Duschanlagen, Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).
• Einrichtungen am Kerngelände, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, zu besteigen.
• Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente.
• Das Betreten der Bühnen und des Backstagebereiches.
Verantwortlichkeiten
Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.
Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung. An dieser Stelle die erneute Aufforderung, den beim Infostand frei zur Verfügung gestellten Gehörschutz zu verwenden!
Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Kerngeländes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Kerngelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten.
Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für die jeweilige Veranstaltung und kann jederzeit abgeändert werden. Die Gültigkeit endet mit der Beendigung des Abbaus nach der jeweiligen Veranstaltung.
Festival Karte und Lageplan / Camping
Neue Campingfläche

Die Zufahrt hierzu befindet sich am Ende der Hochstraße in 66903 Gries. Vom Campground sind es fußläufig ca. 250m bis zum Festivalgelände (siehe Festivallayout).
Campingpark (ehemals C4)

Neu in 2023 sind die Zeltwiesen C4 hier können sowohl Zelte als auch Fahrzeuge parken.
Wohnwagen müssen möglichst platzsparend aufgestellt werden und die Zuggfahrzeuge auf den Parkplätzen des Camping Parks geparkt werden.
BOOKING bitte über den Camping Park es wird hier kein Festival Camping Ticket benötigt!
Navigationssystem:
Festival Camping
Hochstraße
66903 Gries
Campingpark (ehem. C4):
Campingpark Ohmbachsee Landgut Jungfleisch
Campingpark Ohmbachsee 1
66901 Schönenberg-Kübelberg
Parkplatz am See
Hutschmühle
66901 Schönenberg-Kübelberg
Um den See herum befinden sich diverse Übernachtungsmöglichkeiten wie Wohnmobilstellplätze, den Campingpark Ohmbachsee, das Landgut Jungfleisch mit Hotelzimmern und kleineren Häusern sowie diverse Pensionen und Ferien-/Monteurswohnungen.

Festival ABC / Informationen
Festival Gelände
Darf ich Speisen und Getränke mitnehmen auf das Festivalgelände?
Es ist nicht erlaubt eigene Speisen und Getränke mit auf das Festivalgelände zu nehmen.
Ausnahme: Babynahrung für Kinder
Sind Aufnahmen auf dem Festivalgelände erlaubt?
Sind erlaubt, nur professionelle Kameras mit
Wechselobjektiven sind nicht gestattet.
Tonmitschnitte sind nicht gestattet.
Gibt es Fotos und Filmaufnahmen des Veranstalters?
Ja, die gibt es. Der IronFest- Besucher erklärt sich mit dem Erwerb und dem Besuch der Veranstaltung bereit,
dass der Veranstalter Fotos und Filmaufnahmen, auf denen der Festivalbesucher zu sehen ist,
uneingeschränkt für alle Medien nutzen darf ohne Vergütung.
Darf ich meinen Hund / Katze / Maus (… Haustier) mitbringen?
Wir lieben Tiere, allerdings nicht auf unserem Festival,
deshalb ist das Mitbringen von Haustieren auf dem gesamten
Festivalgelände inklusive der Campingfläche untersagt.
Darf ich schwimmen im Ohmbachsee?
Das Schwimmen im See ist verboten, weil es im Ohmbachsee
Gefährliche Strömungen gibt und wir euch vor schlimmerem bewahren wollen.
Zuwiderhandlung führt nach Vorgaben der zuständigen Behörde
zum direkten Ausschluss von der Veranstaltung.
Darf Ich zwischendurch das Festival Gelände verlassen?
Ja, du bekommst zum Start dein Festival Bändchen und kannst während
unserer Öffnungszeiten jederzeit rein und raus gehen.
Wie sind die Öffnungszeiten?
Siehe Zeitplan Startseite
Welche Corona Maßnahmen gibt es?
Seit dem 03.04.2022 sind sämtliche Corona Maßnahmen aufgehoben,
das Festival findet befreit von allen Corona Maßnahmen statt.
Weder ein Impfnachweis, Test noch Maske ist notwendig für die Teilnahme am Event.
Gibt es eine Abendkasse?
Ja es wird eine Abendkasse geben
Wie wird auf dem Festival Gelände bezahlt?
Bargeldloses Zahlungssystem
Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass wir auf dem gesamten Festivalgelände ein bargeldloses Zahlungssystem verwenden. Dieses System bietet euch eine bequeme und sichere Möglichkeit, eure Einkäufe während des Festivals zu tätigen.
Wie funktioniert das bargeldlose Zahlungssystem?
Ihr könnt euer Festivalbändchen entweder mit Bargeld oder eurer EC-Karte an der Kasse mit dem gewünschten Betrag aufladen.
Kann ich auch direkt mit Karten bezahlen?
Ja, an allen Bezahlterminals auf dem Festivalgelände könnt ihr mit allen gängigen Karten sowie Apple Pay und anderen kontaktlosen Zahlungsmethoden direkt bezahlen.
Was passiert mit meinem Restguthaben?
Euer Restguthaben könnt ihr bis eine Stunde nach Veranstaltungsende an der Kasse zurückerstatten lassen. Bitte stellt sicher, dass ihr rechtzeitig zur Kasse kommt, um euer verbliebenes Guthaben zurückzuerhalten.
Wir hoffen, dass dieses System euer Festivalerlebnis noch angenehmer und sorgenfreier macht! Wenn ihr weitere Fragen habt, zögert nicht, unser Team vor Ort anzusprechen.
Welche Taschen darf ich mit auf das Festival Gelände nehmen?
Taschen und Rucksäcke könnt ihr bis zu einer Größe von 210 x 297 mm (entspricht DIN A4) mitführen.
Es wird keine Taschengarderobe geben, sodass möglichst kein oder kleines Gepäck von Vorteil ist.
Dürfen Kinder mit auf das Festival?
Weil uns die Gesundheit unseres Metal- Nachwuchs besonders am Herzen liegt,
dürfen Kinder in Begleitung Ihrer Erziehungsberechtigten mit geeignetem,
sichtbaren Gehörschutz mit auf das Festival Gelände.
Der Gehörschutz ist auf dem gesamten Festivalgelände OHNE AUSNAHME zu tragen.
Was kostet der Eintritt für Kinder
Kinder bis 12 Jahre dürfen kostenlos zum IronFest.
Camping
Wo kann ich Campen?
Im Gegensatz zu den letzten Jahren, gibt es ab 2025 nur noch eine offizielle Campingfläche für alle und die Möglichkeitn im Camping Park Jungfleisch zu Campen. Die Zufahrt hierzu befindet sich am Ende der Hochstraße in 66903 Gries. Vom Campground sind es fußläufig ca. 250m bis zum Festivalgelände (siehe Festivallayout).
Gibt es Wasser und Strom am Campingplatz?
Frischwasser und Abwasserentsorgung befinden sich nicht direkt am Campingplatz, sondern im bekannten Bereich des ehemaligen C1 Campgrounds (siehe Festivllayout).
Gibt es Größen und Gewichtsbeschränkungen beim Camping?
Der Campingplatz ist mit PKW, PKW + Anhänger bzw. Wohnwagen, Camper usw. befahrbar. Bitte verzichtet jedoch darauf mit übergroßen Fahrzeugen anzureisen, da es sich bei der Campingfläche, um Nutzland handelt. Mit richtig größen Wohnmobilen sind Sie vermutlich besser beim Camping Park aufgehoben.
Platz reservieren
Eine Reservierung im Vorfeld ist nicht möglich, ein Einweiser wird Euch Euren Platz zuteilen. Benötigt Ihr zusätzlichen Platz für Freunde, die später anreisen, werden wir versuchen dies zu ermöglichen. Bitte sprecht unsere Einweise hierzu an.
Ausfahren vom Campingplatz
Sobald Ihr vom Campingplatz fahrt ist der Anspruch auf den Platz erlöschen. Deswegen empfehlen wir Euch, nur in Notfällen mit dem Fahrzeug den Platz vor Festivalende zu verlassen.
Sind Stromaggregate auf dem Campingplatz erlaubt?
Aggregate / Generatoren sind grundsätzlich behördlich verboten.
Toiletten beim Campingplatz
Direkt am Campingplatz haben wir leider keine Wasserversorgung, so dass wir hier auf Dixie Toiletten ausweichen müssen. Richtige Toiletten und Frischwasser findet Ihr weiterhin am ursprünglichen C1 Campingplatz am Loungecafe sowie auf dem Festival Gelände.
Grillen und offenes Feuer am Campingplatz
Grillen ist mit einem kleinen Campinggrill gestattet so lange keine Gefahr der Verunreinigung und Beschädigung besteht. Wird die heiße Kohle aber z. B. auf der Wiese verteilt o.ä., wird es sofort untersagt und ihr werdet für die Beschädigung haftbar gemacht. Offene Feuer sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung droht der Ausschluss vom Festival.
Musik am Campingplatz
Tagsüber könnt Ihr in normaler Lautstärke Musik hören, solange Ihr niemanden damit stört. Beschallungsanlagen sind wegen der Ortsnähen Campingfläche nicht gestattet. Bitte beachtet die Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr, die auch auf dem Parkplatz gilt. Bitte nehmt Rücksicht auf Eure Mitcamper und die Anwohner!
Campingplatz Zeiten
Anreise ab Donnerstag 09:00 Uhr, Abreise bis Sonntag 12:00 Uhr.
Darf ich auf den Campingplatz Getränke mitnehmen?
Ja, allerdings sind Glasbehälter jeglicher Art untersagt.
Darf ich mit einem Tagesticket Campen
Ja das dürft ihr sofern ihr für jede Person ein Camping Ticket habt.
Duschen auf dem Campingplatz?
Da wir keine Frischwasserversorgung am Campingplatz haben, sind hier leider keine Duschen möglich. Diese findet Ihr aber im Bereich des ehemaligen C1 / Loungecafe (siehe Karte Festivallayout).
Parken
Wo kann ich parken?
Bitte nutzt die freigegebenen öffentlichen Parkplätze am Ohmbachsee, diese entnehmt Ihr am einfachstem dem Festivallayout. Zusätzlich kann sowohl in Schönenberg-Kübelberg und Gries unter Einhaltung der StVO geparkt werden. Das Parken ist kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr.
Sonstiges
Wo kann Ich Einkaufen?
In Schönenberg-Kübelberg (30 min Fußweg vom Gelände) sind verschiedene Discounter und Vollsortimenter zu finden.
Wo gibt es einen Geldautomaten?
Den nächsten Geldautomat findest du in Schönenberg-Kübelberg.
Übernachten außerhalb des official Campgrounds:
Camping und Wohnmobilstellplätze
Ihr könnt bei uns direkt am Festival Gelände campen. Siehe Lageplan
Weitere Camping und Stellplätze:
Schönenberg- Kübelberg
Reisemobil-Stellplatz & Zeltplätze
Campingpark Ohmbachsee
www.campingpark-ohmbachsee.de
06373-4001 Familie Jungfleisch
jungfleisch@campingpark-Ohmbachsee.de
Hotels und Unterkünfte finden:
Tourismus Portal
https://www.pfaelzerbergland.de/unterkunft/#/unterkuenfte
Vollständige Unterkünftsliste Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Stand April 2025 als .PDF
Wenn keine Hotels mehr verfügbar sind empfehlen wir einen Blick nach Homburg zu werfen. In Homburg gibt es viele Hotels eine stündliche Busverbindung und vermutlich kann man sich ein Sammeltaxi mit anderen Besuchern teilen
Hilf uns bei der Planung!
Wir machen eine kleine Umfrage um euch das optimale Festival Erlebnis bieten zu können. Bitte nehmt euch eine Minute Zeit. Danke!